Nutzungsbedingungen für das PayPal Partner Fundraising-Programm

 

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Nutzungsbedingungen für das PayPal Partner Fundraising-Programm

 

Gültig ab: 1. April 2022

 

Diese Nutzungsbedingungen ("Bedingungen") begründen einen Vertrag zwischen Ihnen und PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. sowie bei Geldzuwendungen durch den PayPal Giving Fund Ireland, einer eingetragenen gemeinnützigen Organisation mit der Nr. 20205692, auch zwischen Ihnen und diesem (zusammenfassend "wir" oder "PayPal"). Sie regeln die Nutzung der PayPal Partner Fundraising Platform durch Sie.

Die PayPal-Nutzungsbedingungen regeln Ihre Nutzung Ihres PayPal-Kontos und der PayPal-Dienste. Der Abschnitt "Andere rechtliche Bestimmungen" der PayPal-Nutzungsbedingungen wird durch Verweisung in die vorliegenden Bedingungen einbezogen.

Indem Sie sich bei der PayPal Partner Fundraising Platform anmelden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass PayPal in Ihrem Namen auf seinen Seiten (einschließlich der Website, mobilen App usw.) Spenden sammeln kann. Alle Spenden über die PayPal Partner Fundraising Platform werden unmittelbar Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben.

 

1. Teilnehmende Partner

Durch Anmeldung bei der PayPal Partner Fundraising Platform können auch unabhängige Partner ("Partner") Spenden für Sie zu sammeln. Jeder dieser Partner wird von PayPal überprüft. Sie können die Liste der Partner, eine Beschreibung ihrer Tätigkeit und alle gegebenenfalls entstehenden Gebühren einsehen. Über alle neuen Partner, die der Plattform hinzugefügt werden, informiert PayPal Sie zwei Wochen im Voraus. Sie können die Zusammenarbeit mit einem bestimmten oder allen Partnern ablehnen, indem Sie sich an den PayPal-Kundenservice wenden.

 

2. Gebühren

Die Zustimmung zu den Partnern gemäß dem vorstehend in Abschnitt 1 beschriebenen Verfahren beinhaltet die Zustimmung zu den von diesen Partnern berechneten Gebühren und die Ermächtigung von PayPal, Sie ausschließlich zu diesem Zweck vertraglich an den jeweiligen Partner zu binden.

Bei Spenden über die PayPal-Website übernimmt PayPal die für Spenden anfallenden Transaktionsgebühren.

Erhalten Sie Spenden über die Website eines Partners, werden die Transaktionsgebühren von PayPal berechnet. Näheres dazu finden Sie auf unserer Seite mit den Gebühren für Händler.

Zusätzlich zu den PayPal-Gebühren kann Ihnen ein Partner beim Eingang von Spenden über die Website des Partners Gebühren in Höhe von bis zu 5% des Transaktionsbetrags ("Partnergebühren") in Rechnung stellen. Über diese Gebühren werden Sie im Voraus informiert und stimmen ihnen gemäß dem vorstehend in Abschnitt 1 beschriebenen Verfahren zu.

 

3. Übertragung von Befugnissen

Sie räumen PayPal die nachstehend genannten Befugnisse ein und ermächtigen PayPal, diese (ganz oder teilweise) in Ihrem Namen an bestehende und zukünftige Partner zu übertragen:

  1. Zahlungsanweisungen, die von einem Partner im Zusammenhang mit Zahlungen Ihrer Spender an PayPal übermittelt werden, gelten als von Ihnen und/oder in Ihrem Auftrag übermittelt und genehmigt;
  2. vom Partner übermittelte Anweisungen für eine aufgeteilte Zahlung gelten als von Ihnen und/oder in Ihrem Auftrag übermittelt und genehmigt; eine Anweisung für eine aufgeteilte Zahlung beinhaltet eine Aufforderung von Ihnen an uns, (i) die (von Ihnen dem Partner geschuldeten) Partnergebühren von der Zahlung, die PayPal Ihnen im Zusammenhang mit Spendenzahlungstransaktionen schuldet, einzubehalten und (ii) zu veranlassen, dass dieser Betrag von uns in Ihrem Namen unmittelbar an den Partner gezahlt wird;
  3. mit vom Partner an uns übermittelten Rückzahlungsanforderungen ist so zu verfahren, als wären Sie von Ihnen und/oder in Ihrem Auftrag übermittelt und genehmigt worden;
  4. Sie ermächtigen uns, das Geld aus der Zahlungstransaktion automatisch einzubehalten und nicht an Sie freizugeben, nachdem es Ihrem PayPal-E-Geld-Konto gutgeschrieben wurde, bis (1) uns entweder eine Auszahlungsanweisung vom Partner zugeht oder (2) eine Frist vom 28 Tagen ab dem Datum der Zahlungstransaktion abgelaufen ist;
  5. Sie ermächtigen den Partner, uns in Ihrem Namen anzuweisen, das Geld aus der Zahlungstransaktion auf Ihr PayPal-Konto freizugeben, nachdem es in der oben beschriebenen Weise einbehalten wurde. Für eine solche Anweisung des Partners an uns zur Freigabe des Zahlungsbetrages auf Ihr PayPal-Konto besteht kein Ermessen. Liegen keine anderen objektiv vereinbarten Kriterien vor, über die sich PayPal mit dem Partner in Ihrem Namen einigen kann, ist der Partner verpflichtet, die Freigabe des Geldes veranlassen. Hat der Partner uns nach Ablauf der Frist von 28 Tagen nicht angewiesen, das Geld aus der Zahlungstransaktion auf Ihr PayPal-Konto freizugeben, erfolgt die Freigabe durch uns automatisch;
  6. Sie ermächtigen PayPal, Daten zu Transaktionen und bei Konflikten bei PayPal an den Partner weiterzugeben.

Sie können diese Befugnisse jederzeit für jeden Partner, für den sie eingeräumt wurden, widerrufen, indem Sie sich an den PayPal-Kundenservice wenden. Ebenso müssen Sie sich an den Kundenservice wenden, wenn Sie die Ermächtigung für alle Partner widerrufen und nicht mehr an der PayPal Partner Fundraising Platform teilnehmen möchten. Bei Widerruf der Ermächtigung oder Beendigung Ihrer Teilnahme an der PayPal Partner Fundraising Platform können Sie unsere Dienste nicht mehr über die PayPal Partner Fundraising Platform oder den jeweiligen Partner in Anspruch nehmen.

 

4. Voraussetzungen für die Nutzung

Nur eingetragene gemeinnützige Organisationen können sich bei der PayPal Partner Fundraising Platform anmelden.

Hierfür müssen Sie alle im Rahmen des Anmeldeprozesses verlangten Informationen angeben. Dies beinhaltet eine Beschreibung Ihrer gemeinnützigen Organisation, den Status der Gemeinnützigkeit, eine Handlungsaufforderung zur Unterstützung Ihrer gemeinnützigen Organisation, das Logo und die Tätigkeitsbereiche Ihrer gemeinnützigen Organisation und aller Schlüsselwörter, die Spendern helfen können, Ihre gemeinnützige Organisation zu finden. Sie verpflichten sich, zutreffende Angaben zu machen und Ihre Informationen auf dem neuesten Stand zu halten.

PayPal kann Ihre Teilnahme an der Plattform jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung kündigen oder sperren, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass:

  1. Sie die in diesem Abschnitt genannten Voraussetzungen nicht erfüllen,
  2. die von Ihnen gemäß diesem Abschnitt gemachten Angaben nicht mehr aktuell sind,
  3. Sie Ihren gemeinnützigen Status verloren haben oder keine aktuellen Nachweise zu ihm erbringen können oder
  4. Sie gegen eine Ihrer Verpflichtungen aus den PayPal-Nutzungsbedingungen oder anderer Bedingungen, die zwischen Ihnen und PayPal vereinbart wurden, verstoßen.

Durch dieses Kündigungsrecht wird keines der Rechte von PayPal aus den PayPal-Nutzungsbedingungen oder anderen Bedingungen, die zwischen Ihnen und PayPal vereinbart wurden, beeinträchtigt.

 

5. Lizenzen

Sie gewähren PayPal hiermit für die Dauer Ihrer Teilnahme an der PayPal Partner Fundraising Platform eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung Ihres Namens, Logos und Handlungsaufrufs zum Zwecke der Darstellung Ihrer Organisation auf der PayPal Partner Fundraising Platform, auf anderen Websites und Diensten, mit denen wir gegebenenfalls zusammenarbeiten, sowie in zugehörigem Werbematerial, wie z.B. Marketing-E-Mails. Wir bestätigen, dass Sie weiterhin Eigentümer Ihrer Marken, Handelsnamen und Dienstleistungsmarken sowie des damit verbundenen Geschäftswerts bleiben.

 

6. Geldzuwendungen vom PayPal Giving Fund Ireland

Die Teilnahme am PayPal Partner Fundraising-Programm ermöglicht Ihnen, Zuwendungen vom PayPal Giving Fund Ireland aus Spenden von Spendern in Irland und anderen Ländern vorbehaltlich der in diesem Abschnitt dargelegten Bedingungen ("Zuwendungen") zu erhalten. Die Zuwendungen werden Ihnen vom PayPal Giving Fund Ireland auf Ihr PayPal-Konto überwiesen.

Sie können selbst entscheiden, ob Sie Zuwendungen vom PayPal Giving Fund Ireland erhalten wollen. Ihnen wird während des Anmeldeprozesses für das PayPal Partner Fundraising-Programm die Option geboten, den Erhalt von Zuwendungen des PayPal Giving Fund Ireland abzulehnen. Ebenso können Sie sich jederzeit an den PayPal-Kundenservice wenden, um die Zuwendungen abzulehnen oder sich erneut dafür anzumelden. Hierfür gilt eine Bearbeitungsfrist von zwei Wochen.

Die Verwendung von Zuwendungen, die gemäß diesem Abschnitt bereitgestellt werden, unterliegt den folgenden Bedingungen:

Geldzuwendungen vom PayPal Giving Fund Ireland dürfen nur für Zwecke verwendet werden, die nach irischem Recht als gemeinnützig anerkannt sind. Weitere Informationen zu diesen Zwecken finden Sie in den Leitlinien der irischen Aufsichtsbehörde für gemeinnützige Organisationen (Charities Regulatory Authority – "CRA"). Zu Ihrer Information haben wir die Anforderungen auch nachstehend in Anhang 1 zusammengefasst.

Sie verpflichten sich, angemessenen Auskunftsersuchen von uns über die Verwendung unserer Geldzuwendungen unverzüglich nachzukommen.

Sie bestätigen, dass Ihre Organisation für einen gemeinnützigen Zweck in dem in Ihrem PayPal-Konto angegebenen Land gegründet wurde und dort ordnungsgemäß als gemeinnützige Organisation eingetragen und reguliert ist. Ist Ihre gemeinnützige Organisation nicht eingetragen und verfolgt sie Zwecke, die nicht mit denjenigen übereinstimmen, die gemäß unserer Übersicht oder den Leitlinien der CRA als gemeinnützig anerkannt sind, sollten Sie das von uns erhaltene Geld im Einklang mit der empfohlenen Buchhaltungspraxis als unter Vorbehalt stehend behandeln und es in allen veröffentlichten Abschlüssen ausweisen.

Nach dem Recht zu gemeinnützigen Organisationen und dem Gesellschaftsrecht Irlands sind Sie verpflichtet, in Bezug auf das Geld Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren nach der Transaktion aufbewahren.

Sie verpflichten sich, angemessene Fragen, die wir an Sie richten, zu beantworten und uns geeignete Nachweise, mündliche oder schriftliche Erklärungen, einschließlich der entsprechenden Aufzeichnungen, über die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen vorzulegen, damit wir die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen erörtern, prüfen und überwachen können.

Wir können von Ihnen verlangen, die Geldzuwendung innerhalb von 14 Tagen nach entsprechender Benachrichtigung an uns zurückzuerstatten, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:

  1. Sie stellen Ihre Geschäftstätigkeit ein, es wird Ihre Insolvenz festgestellt, bei Ihnen tritt Zahlungsunfähigkeit ein oder gegen Sie wird Zwangsverwaltung, Insolvenzverwaltung oder Liquidation angeordnet;
  2. eine betrügerische, fahrlässige oder unlautere Handlung von Ihnen hat nach unserer Auffassung wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Ihre Verwendung des von uns erhaltenen Geldes;
  3. wir stellen fest, dass Sie das von uns erhaltene Geld nicht für Zwecke verwendet haben, die nach irischem Recht als gemeinnützig anerkannt sind, oder dass anderweitig ein wesentlicher Verstoß Ihrerseits gegen die Zuwendungsbedingungen vorliegt oder
  4. Sie haben uns einen zu viel bezahlten Betrag nicht erstattet, obwohl wir Sie hierüber informiert haben.

 

7. Überarbeitung dieser Bedingungen und Kündigung

Wir können diese Bedingungen überarbeiten oder diese Bedingungen und/oder die PayPal Partner Fundraising Platform nach Vorankündigung kündigen bzw. einstellen. Hierfür gilt dasselbe Verfahren, das für die Überarbeitung der PayPal-Nutzungsbedingungen im Abschnitt "Willkommen bei PayPal!" der PayPal-Nutzungsbedingungen festgelegt ist.

Wir behalten uns das Recht vor, Ihr PayPal-Konto im Falle eines Verstoßes von Ihnen gegen diese Bedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt zu kündigen, zu sperren oder andere Maßnahmen in Bezug auf Ihr PayPal-Konto zu ergreifen. Darüber hinaus können wir nach unserem alleinigen Ermessen Ihren Zugang zur PayPal Partner Fundraising Platform sperren oder Ihre gemeinnützige Organisation von der PayPal Partner Fundraising Platform entfernen. Nach Kündigung dieser Bedingungen werden wir uns angemessen bemühen, Ihre gemeinnützige Organisation unverzüglich von der PayPal Partner Fundraising Platform zu entfernen.

 

Anhang 1. Übersicht über gemeinnützige Zwecke nach irischem Recht

 

Ausweislich des Charities Act 2009 (das "Gesetz aus dem Jahr 2009") bestehen nach irischem Recht vier Kategorien von gemeinnützigen Zwecken. Gemeinnützige Organisationen dürfen ausschließlich diese Zwecke verfolgen, um dem öffentlichen Interesse zu dienen. Dabei wird die Definition innerhalb des Common Law, die erstmals in der Rechtssache Pemsel 1 festgelegt wurde, beibehalten und erweitert.

  1. Verhinderung oder Linderung von Armut oder wirtschaftlicher Not

Dies umfasst die Linderung jeglicher Form von Not, Elend oder Hilflosigkeit. Es ist ein hinreichender Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der Organisation und einer messbaren Auswirkung auf die begünstigte Gruppe erforderlich, deren Armut oder wirtschaftliche Not verhindert oder gelindert werden soll.

  1. Bildungsförderung

Hiervon sind ein breites Spektrum von Bildungseinrichtungen umfasst, wie z.B. Vorschulgruppen, Schulen, Hochschulen, Erwachsenenbildung, Forschungseinrichtungen, Denkfabriken, Fachinstitute, Museen und Bibliotheken.

  1. Religionsförderung

Hiervon sind Organisationen umfasst, die Religion fördern, erhalten oder praktizieren.

  1. Zwecke, die der Allgemeinheit dienen. Dazu gehören die folgenden:
  • die Förderung des Gemeinwohls, einschließlich der Unterstützung von Personen, die aufgrund Jugendlichkeit, Alter, Krankheit oder Behinderung in Not geraten sind
  • die Förderung der Entwicklung des Gemeinwesens, einschließlich der Erneuerung des ländlichen oder städtischen Raums
  • die Förderung bürgerlichen Engagements oder von Freiwilligenarbeit
  • die Förderung der Gesundheit, einschließlich der Verhütung oder Linderung von Krankheiten oder menschlichem Leid
  • die Förderung der Beilegung von Konflikten sowie von Versöhnungsarbeit
  • die Förderung harmonischer Beziehungen zwischen religiösen und ethnischen Gemeinschaften
  • der Naturschutz
  • die Förderung ökologischer Nachhaltigkeit
  • die Förderung der effizienten und effektiven Nutzung des Vermögens von gemeinnützigen Organisationen
  • die Verhinderung oder Linderung des Leidens von Tieren
  • die Förderung von Kunst, Kultur, des Kulturerbes oder der Wissenschaften
  • die Integration von Benachteiligten und die Förderung ihrer vollen Teilhabe an der Gesellschaft

Folgende Zwecke sind nach dem Gesetz aus dem Jahr 2009 nicht als gemeinnützig anerkannt:

  1. Sportförderung;
  2. die Förderung von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden oder Handelskammern;
  3. die Förderung einer politischen Partei oder einer Einrichtung, die sich für ein politisches Anliegen einsetzt (sofern es sich bei dem Anliegen nicht um einen gemeinnützigen Zweck handelt);
  4. Einrichtungen, die widerrechtliche oder der öffentlichen Moral oder Ordnung widersprechende Zwecke fördern, Terrorismus bzw. terroristische Aktivitäten innerhalb oder außerhalb des Staates unterstützen oder die Ziele einer Organisation vertreten, deren Mitgliedschaft rechtswidrig ist;
  5. die Förderung von Menschenrechten, Gleichheit und Vielfalt;
  6. die Unterstützung von Streitkräften.

1 in der Rechtssache Commissioners for Special Purposes of Income Tax v Pemsel [1891] A.C. 531.

Die hier angegebenen Informationen dienen lediglich als Leitfaden und sind keine allgemeingültige Auslegung des Gesetzes. Wenden Sie sich bitte bei Fragen an die Charities Regulatory Authority (www.charitiesregulator.ie) oder holen Sie professionellen Rat ein.